ByteDance’s Video Generation Model Seedance 2.0 kehrt nach etwa einer Woche Pause bei den globalen Launch-Plänen am 23. März mit einem Kompromissansatz zur “Blockierung von echten Gesichtern” in den internationalen Markt zurück. Gleichzeitig wird es schrittweise in verschiedenen Regionen über CapCut und die Kreativplattform Dreamina geöffnet. Das Bildmodell Seedream 5.0 Lite ist ebenfalls gleichzeitig gestartet.
(Frühere Zusammenfassung: Rechtstreit! ByteDance stoppt eilig die globale Veröffentlichung von Seedance 2.0)
(Hintergrund: Elon Musk lobt Seedance 2.0 als “zu schnelle Entwicklung von KI-Videos”! ByteDance findet das Modell noch nicht perfekt)
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ByteDance’s KI-Videomodell Seedance 2.0 kehrt nach dem Hollywood-Urheberrechtssturm mit einem Kompromiss auf den globalen Markt zurück, doch die Nutzung von echten Gesichtsbild-Uploads ist derzeit vorerst “blockiert”.
Der offizielle X-Account von Dreamina bestätigt: “Derzeit werden keine echten Bilder hochgeladen”, die Anfangsversion beschränkt die Nutzer auf Inhalte, die aus Bildern oder Videos mit echten Gesichtern generiert werden.
Endlich da! Dreamina Seedance 2.0 und Seedream 5.0 Lite sind jetzt auf Dreamina AI verfügbar
Wir freuen uns, unsere neuesten Modelle vorzustellen, die für tiefere Kontrolle und breitere kreative Möglichkeiten entwickelt wurden.
Was macht Dreamina Seedance 2.0 außergewöhnlich?
→ Multimodale Videos… pic.twitter.com/OfkZfloi9P— Dreamina AI (@dreamina_ai) 24. März 2026
Trotz des Kompromisses bleibt die Leistungsfähigkeit des Modells unvermindert.
Das unabhängige Bewertungsinstitut Artificial Analysis hat im Blindtest ergeben, dass Seedance 2.0 bei der Text-zu-Video-Erstellung (ohne Audio) mit einem Elo-Wert von 1269 den ersten Platz weltweit belegt; bei der Bild-zu-Video-Erstellung erreichte es 1350 Elo, was beide über Google Veo3 und OpenAI Sora stellt.
Technisch unterstützt Seedance 2.0 Eingaben in den Modalitäten Text, Bild, Audio und Video, kann Videos bis zu 15 Sekunden Länge und in sechs Formaten generieren und besitzt native Synchronisation von Audio und Video. ByteDance positioniert es als ein Open-Source-Modell auf Cutting-Edge-Niveau.
Seedance 2.0 ist bereits in Plattformen wie CapCut und Pippit integriert. Die ersten Regionen, in denen es geöffnet wird, sind Südostasien und Lateinamerika, derzeit nur für zahlende CapCut-Nutzer.
Seedance 2.0 wurde erstmals am 12. Februar in China veröffentlicht. Innerhalb von weniger als 24 Stunden nach dem Start verbreiteten sich AI-generierte Videos von Hollywood-Stars wie Tom Cruise und Brad Pitt in den sozialen Medien, ebenso selbstgemachte Videos von Charakteren aus “Stranger Things”.
Am 13. Februar reichte Disney als erstes Unternehmen eine Unterlassungsaufforderung an ByteDance wegen Urheberrechtsverletzungen ein, beschuldigte das Unternehmen, “Disney-IP virtuell zu rauben” und behauptete, Seedance habe “Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Charakteren aus Star Wars, Marvel und anderen Disney-Produktionen” vorinstalliert.
Daraufhin folgten Unterlassungserklärungen von Paramount, Netflix, Sony und Warner Bros. Die Motion Picture Association (MPA) schickte ebenfalls eine formelle Beschwerde. Die Schauspielergewerkschaft SAG-AFTRA verurteilte die Vorfälle öffentlich.
Am 16. Februar kündigte ByteDance an, die Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken, doch der globale Launch-Plan wurde zunächst nicht geändert.
Am 17. März schrieben die US-Senatorinnen Marsha Blackburn (Republikanerin) und Peter Welch (Demokrat) gemeinsam an ByteDance-CEO Liang Rupo und forderten die sofortige Schließung von Seedance.
Von der Pause bis zum Neustart verging nur etwa eine Woche. ByteDance’s Antwort: Das Hochladen echter Gesichter wird blockiert, der Rest bleibt offen.
Das Blockieren echter Gesichter reduziert zwar das direkte Urheberrechtsrisiko erheblich, die Blockade von Deepfake-Generierungen mit Promi-Gesichtern ist damit zwar beendet, doch die Urheberrechtsbeschwerden gegen vorinstallierte IP-Materialien sind noch nicht endgültig gelöst.
Das größere Problem ist, dass Seedance 2.0 mit Platz 1 weltweit und der großen Nutzerbasis von ByteDance eine natürliche Potenzial für groß angelegte Urheberrechtsverletzungen besitzt. Das Blockieren von Gesichtern ist nur eine oberflächliche Schutzmaßnahme. Für ByteDance ist das Hochfahren des Systems eher ein Testlauf.