2026 neueste》Gesetzentwurf zur Regulierung von Diensten für virtuelle Vermögenswerte – Kurzüberblick: Stablecoins, Lizenzen, Strafen – vollständige Analyse

CryptoCity

Die Exekutive hat den Entwurf des „Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte“ beschlossen, regelt Dienstleister in 7 Kategorien und setzt auf ein Erlaubnisschein-Lizenzsystem. Das neue Gesetz verschärft die Regulierung der Verwahrung von Vermögenswerten und legt fest, dass bei Stablecoins keine Zinsen vergeben werden dürfen. Wenn Betrug involviert ist, kann es zu einer Höchststrafe von 200 Millionen Yuan kommen, wodurch Taiwanes Krypto-Branche in eine konforme Ära übergeht.

  • Der vorliegende Artikel wurde am 8.4.2026 auf die vom Kabinett beschlossene Entwurfsfassung aktualisiert und geändert

Der Entwurf des Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte ist im Exekutiv-Yuan durchgelaufen – der „Bequem-in-einem-mal“-Überblick

Die Krypto-Währungsbranche Taiwans bekommt endlich eine klare Regulierungsära! Nach der Veröffentlichung eines ersten Entwurfs durch die Finanzaufsicht im vergangenen Jahr hat der Exekutiv-Yuan** in diesem Jahr Anfang April den Entwurf „Gesetz über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte“ zur Änderung verabschiedet und ihn zur Beratung in den Legislativ-Yuan überführt**. Ziel ist es, die Entwicklung und das Management der virtuellen Vermögenswerte in Taiwan zu stärken, die Rechte der Trader zu schützen und Innovationen im Bereich der Finanztechnologie zu fördern.

Im Vergleich zur Version von 2025 ist die vom Exekutiv-Yuan beschlossene Fassung bei Strafen und Verwaltung noch strenger! Nachdem „Crypto City“ nach dem Lesen der komplexen Gesetzestexte 4 Hauptpunkte zusammengestellt hat, können Leser sich schnell einen Überblick verschaffen. Wenn Sie den neuesten vollständigen Entwurf sehen möchten, können Sie sich diese PDF-Datei des „Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte“ ansehen.

Entwurf „Gesetz über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte“: 4 Hauptpunkte im Überblick

Hauptpunkt eins: Einteilung der Anbieter virtueller Vermögenswerte und Antrag auf Lizenz (Lizenzschein)

Der Entwurf des „Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte“ legt klar fest, dass Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte je nach Art jeweils eine Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen sowie eine Erlaubnis-Lizenz (Lizenzschein) erhalten müssen, um geschäftlich tätig sein zu dürfen. Wer keine Erlaubnis hat und keinen Erlaubnis-Lizenzschein erhalten hat, darf diese jeweiligen Geschäfte mit virtuellen Vermögenswerten nicht betreiben.

Außerdem bestimmt die überarbeitete Entwurfsfassung ausdrücklich: „Wer keiner Branchenvereinigung beitritt, darf nicht geschäftlich tätig sein“, um die Selbstdisziplin der Branche umzusetzen. Und traditionelle Finanzinstitute können nach Erteilung einer Erlaubnis auch „virtuelle Vermögenswerte parallel mitbetreiben“ und sind von bestimmten Vorschriften befreit.

Die Finanzaufsicht wird Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte in 7 Kategorien einteilen:

  • Anbieter für den Tausch virtueller Vermögenswerte: betreibt den Tausch virtueller Vermögenswerte mit Neutaiwan-Dollar, ausländischen Währungen sowie mit Währungen aus dem Festlandgebiet, Hongkong oder Macau und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen oder betreibt den Tausch und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen zwischen virtuellen Vermögenswerten.
  • Anbieter von Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte: betreibt Geschäfte eines zentralisierten Marktes für den Handel mit virtuellen Vermögenswerten, also eines Anbieters für den Tausch virtueller Vermögenswerte.
  • Anbieter für die Übertragung virtueller Vermögenswerte: betreibt die Übertragung virtueller Vermögenswerte und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen, einschließlich der damit zusammenhängenden Dienstleistungen für die Zahlung mit virtuellen Vermögenswerten.
  • Anbieter für die Verwahrung virtueller Vermögenswerte: betreibt die Verwahrung oder Verwaltung virtueller Vermögenswerte oder von Werkzeugen zur Kontrolle virtueller Vermögenswerte sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
  • Anbieter für das Underwriting/Placement virtueller Vermögenswerte: betreibt die Ausgabe oder den Verkauf virtueller Vermögenswerte sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
  • Anbieter für Kredite mit virtuellen Vermögenswerten: betreibt die Übernahme von virtuellen Vermögenswerten und vereinbart die Rückgabe oder die Leistung gleicher oder höherer Mengen bzw. Werte virtueller Vermögenswerte sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
  • Andere Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte: betreibt andere Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte, die von der zuständigen Behörde genehmigt werden

Bildquelle: erstellt von „Crypto City“ Überblick zum Entwurf des Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte, Fokus: Typen von Anbietern für Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte, Beantragung von Lizenzen (Lizenzscheinen)

Frist für die Beantragung der Lizenz (Lizenzschein)

Für die Übergangsphase, die den Betreibern am meisten am Herzen liegt, gibt es in der Kabinettsfassung nun klarere Bestimmungen: Betreiber, die bereits die Registrierung zur Prävention von Geldwäsche abgeschlossen haben, müssen innerhalb von 9 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Antrag stellen und innerhalb von 18 Monaten eine Erlaubnis-Lizenz (Lizenzschein) erhalten. Wer bis zum Ablauf keine Anträge gestellt oder die Hürde nicht bestanden hat, darf das Geschäft nicht fortsetzen.

Vorschriften für ausländische Wechselgeld-/Währungsanbieter beim „Landing“

Was ausländische Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte betrifft (z. B. ausländische Krypto-Währungsbörsen etc.), gilt: Wenn sie in Taiwan eine Niederlassung gründen wollen, müssen sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen und einen Erlaubnis-Lizenzschein erhalten sowie in Taiwan eine Eintragung für die Gesellschaft oder eine Zweigniederlassung vornehmen.

Hauptpunkt zwei: Verwaltungs- und Kontrollstruktur für Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte

Die Finanzaufsicht orientierte sich außerdem an Vorschriften aus der EU MiCA sowie an Recht in Ländern wie Japan und Singapur und stellt strenge Anforderungen an Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte. „Crypto City“ hat die folgenden Schwerpunkte zusammengestellt:

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Dritten eines Anbieters für Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte darf den festgelegten Vielfachen seines Nettovermögens nicht überschreiten; der Gesamtbetrag der kurzfristigen Verbindlichkeiten darf den festgelegten Prozentsatz der gesamten kurzfristigen Vermögenswerte nicht überschreiten. Doch gilt diese Begrenzung nicht für Anbieter, die auch Finanzinstitute sind; die genannten Vielfachen und Prozentsätze werden von der zuständigen Behörde festgelegt.

Interne Kontrollen und Verwaltungsstrafen (Geldbußen)

Dienstleister müssen interne Kontrollsysteme und Vorschriften zur Informationssicherheit einrichten. Wenn die internen Kontrollen nicht gut sind, keine Finanzberichte gemäß den Vorgaben gemeldet werden oder die Prüfung beim Ein- und Auslisten nicht umgesetzt wird, drohen verwaltungsrechtliche Geldbußen von mindestens 300k NT$ bis höchstens 6M NT$, und es kann zu einer Bestrafung je Verstoß/je Vorgang kommen.

Verwahrung von Kundengeldern (Kundenvermögenswerten)

Vermögenswerte, die ein Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte für Kunden verwahrt, müssen getrennt von seinem eigenen Vermögen nach den von der zuständigen Behörde festgelegten Methoden verwahrt werden. Zu den Kundenvermögenswerten zählen die virtuellen Vermögenswerte des Kunden, gesetzliche Zahlungsmittel und sonstige Vermögenswerte. Die Gläubiger eines Anbieters für virtuelle Vermögenswerte dürfen keinerlei Ansprüche gegenüber den von ihm verwahrten Kundenvermögenswerten geltend machen oder andere Rechte ausüben.

Im Falle von Insolvenz gehören die Kundenvermögenswerte nicht zur Insolvenzmasse (Fußnote). Außer wenn der Kunde Anweisungen gibt, rechtmäßig Kompensations-/Verrechnungskosten geschuldet sind oder die zuständige Behörde dies genehmigt, dürfen Kundenvermögenswerte nicht verwendet werden. Virtuelle Vermögenswerte der Kunden, die von Anbietern für die Verwahrung virtueller Vermögenswerte verwahrt werden, gehören dem Kunden; es darf keine Vereinbarung getroffen werden, nach der die Vermögensrechte auf den Anbieter übertragen werden. Es darf nicht so verwahrt werden, dass eigene virtuelle Vermögenswerte mit Kundenvermögenswerten gemischt werden.

  • Fußnote: „Insolvenzmasse“ bedeutet alle Vermögenswerte, die ein Unternehmen im Zeitraum vor dem Abschluss des Insolvenzverfahrens innehatte, einschließlich bewegliches Vermögen, unbewegliches Vermögen, Vermögensansprüche usw.; alles davon gehört zur Insolvenzmasse.

Separates Konto für Einlagen gesetzlicher Zahlungsmittel der Kunden

Ein Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte darf, nach Einwilligung des Kunden, gesetzliche Zahlungsmittel, die im Zusammenhang mit Geschäften mit virtuellen Vermögenswerten zurückgehalten werden, in einem gesonderten Einlagenkonto derselben Währung bei einer Finanzinstitution belassen und muss die beim Kunden verbleibenden gesetzlichen Zahlungsmittel dem Treuhandinstitut übergeben oder eine vollständige Erfüllungsbürgschaft durch die Bank einholen. Wenn gesetzliche Zahlungsmittel von Kunden zurückbehalten werden, gelten die Vorschriften zur Kontoabstimmung für Anbieter für die Verwahrung virtueller Vermögenswerte entsprechend.

Regelmäßige Prüfungsberichte

Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte müssen regelmäßig bei der zuständigen Behörde Finanzberichte melden und veröffentlichen, die von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen wurden; das Meldeverfahren, die Veröffentlichungsinhalte und das Format werden von der zuständigen Behörde festgelegt.

Anbieter für die Verwahrung virtueller Vermögenswerte müssen für die verwahrten Kundenvermögenswerte laufende Kontoabstimmungsmaßnahmen einrichten, außerdem einen Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung eines Berichts beauftragen und diesen bei der zuständigen Behörde melden und veröffentlichen.

Prüfung beim Ein- und Auslisten virtueller Vermögenswerte

Anbieter für den Tausch virtueller Vermögenswerte müssen veröffentlichen, welche Emissions- und Beschreibungsschrift (Whitepaper) zu den virtuellen Vermögenswerten gehört, die sie für Tauschdienste anbieten. Wenn es für einen virtuellen Vermögenswert keine Emissions- und Beschreibungsschrift gibt, die gemäß den Vorschriften der zuständigen Behörde erstellt und veröffentlicht wurde, dürfen Anbieter für den Tausch virtueller Vermögenswerte grundsätzlich keine Tauschdienstleistungen für diesen virtuellen Vermögenswert anbieten.

Anbieter von Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte müssen Prüfungsstandards und Prüfungsverfahren für das Ein- und Auslisten festlegen; ohne Zustimmung der zuständigen Behörde dürfen Anbieter von Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte keine Plattformdienste anbieten, die Geschäfte mit einem virtuellen Vermögenswert betreffen, der genehmigungspflichtig ist.

Bildquelle: erstellt von „Crypto City“ Überblick zum Entwurf des Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte, Fokus: Verwaltungs- und Compliance-Rahmen für Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte

Hauptpunkt drei: Vorschriften für die Ausgabe von Stablecoins in Taiwan

Wenn Betreiber beabsichtigen, innerhalb Taiwans Stablecoins auszugeben, müssen sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen, und die zuständige Behörde wird die Meinung der Notenbank einholen. Die Kabinettsfassung zieht bei Stablecoins eine sehr strenge rote Linie:

  1. Zinsen und Erträge verboten: Stablecoin-Emittenten dürfen keinerlei Form von Zinsen oder Erträgen zahlen und müssen zu Nennwerten ausgeben sowie zurückkaufen/-lösen; auch die in den USA geltenden Stablecoin-Vorschriften im „Talent Bill“ enthalten diese Bestimmung.
  2. Vorschriften zu Reserven und Sanktionen durch die Notenbank: Der Emittent muss ausreichende Reserven an Vermögenswerten unterhalten und diese unabhängig verwahren. Wenn die Reserven nicht ausreichen, wird die Zentralbank für den nicht gedeckten Teil „Zinsen in Höhe von 5 Prozent pro Jahr“ als Strafe auf Basis des niedrigsten Geld-/Liquiditätsbereitstellungszinssatzes erheben.

Hauptpunkt vier: Vorschriften zu 8 Arten von Strafen – schwere Strafen für Betrug und Marktmanipulation

Der Entwurf des „Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte“ sieht für Sanktionen für Handlungen wie Betrug und Marktmanipulation extrem schwere Strafen vor; die Kabinettsfassung erweitert außerdem deutlich die Mechanismen für die strafrechtliche Verfolgung in der Praxis:

  • Betrugs- oder Manipulationsbestimmungen: Freiheitsstrafe von drei Jahren bis zehn Jahren; zusätzlich Geldstrafen von mindestens 10 Millionen bis höchstens 200 Millionen.
  • Strafmilderung/Strafbefreiung bei Selbstanzeige und Geständnis: Für Betrug oder Manipulation gilt: Wenn der Täter Selbstanzeige erstattet oder im Ermittlungsverfahren ein Geständnis ablegt und innerhalb von 6 Monaten den gesamten Betrag an die Geschädigten erstattet, kann seine Strafe gemildert oder erlassen werden – damit können Ermittlungsbehörden die Quelle zurückverfolgen.
  • Geschäftsbetrieb ohne Erlaubnis oder Ausgabe von Stablecoins: Freiheitsstrafe bis zu sieben Jahren; zusätzlich Geldstrafen bis zu 100 Millionen.
  • Gesetzwidrige Verwendung von Kundenvermögenswerten: Der Verantwortliche erhält Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren; zusätzlich Geldstrafen bis zu 50 Millionen.
  • Mechanismus der Verbandshaftung: Wenn ein Beschäftigter Straftaten wie unzulässigen Betrieb ohne Erlaubnis oder gesetzwidrige Verwendung von Vermögenswerten begeht, werden neben der Bestrafung der Person auch das Unternehmen (juristische Person) mit einer gleich hohen Geldstrafe belegt, z. B. höchstens 100 Millionen oder 50 Millionen.
  • Erschwerung durch Zwangsarbeit/Ersatzfreiheitsstrafe: Wenn die Geldstrafe 50 Millionen oder mehr beträgt, wird die Dauer der Zwangsarbeit auf bis zu 2 Jahre erhöht; wenn sie 100 Millionen oder mehr beträgt, wird sie auf bis zu 3 Jahre erhöht.
  • Einziehung von deliktischem Gewinn: Es wird ausdrücklich festgelegt, dass, wenn der deliktische Gewinn dem Täter oder einem Dritten zufällt, er – abgesehen von der Rückerstattung an Geschädigte – einzuziehen ist.
  • Falsches Verbergen und missbräuchliche Namensverwendung: Bei unrichtigen Anträgen, Nichtabgabe von Berichten usw. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 2,4 Millionen; wenn Nicht-Dienstleister Namen verwenden, die ähnlich sind, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 1,2 Millionen.

Bildquelle: erstellt von „Crypto City“ Überblick zum Entwurf des Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte, Fokus: Aufsicht über Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte und Strafbestimmungen

Kontroversen zum Gesetz über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte: Kann es Schutz + Innovation zugleich gewährleisten?

Die Finanzaufsicht erklärte, dass angesichts dessen, dass in den USA, der EU, Japan, Südkorea, Hongkong usw. nach und nach Vorschriften zu virtuellen Vermögenswerten erlassen werden, sich international allmählich ein Konsens über die Regulierung virtueller Vermögenswerte herausgebildet hat. Um die Entwicklung der virtuellen Vermögenswerte in Taiwan zu fördern, Investoren zu schützen und gleichzeitig Innovation im Finanztechnologiebereich zu berücksichtigen, sei es notwendig, ein Spezialgesetz einzurichten.

Dieser Entwurf des „Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte“ ist nach mehreren Änderungen endlich vom Exekutiv-Yuan formell verabschiedet worden. In der Branche wird derzeit intensiv darüber diskutiert. Einerseits gibt es positive Sichtweisen, wonach das Inkrafttreten von Regeln dazu beiträgt, die Branche zu stabilisieren; andererseits gibt es kritische Sichtweisen, wonach die Vorschriften extrem streng seien und möglicherweise Start-ups abwürgen könnten.

Beachtenswert ist jedoch, dass die Kabinettsfassung diesmal auch ausdrücklich eigene Abschnitte zu „Innovationsversuchen“ und „Internationaler Zusammenarbeit“ hinzugefügt hat: Es wird festgelegt, dass Betreiber einen Antrag auf Innovationsversuche (Regulatory Sandbox) stellen können und dass der zuständigen Behörde die Befugnis zur Durchführung grenzüberschreitender Informationsaustausche erteilt wird.

Insgesamt bedeutet die Entstehung des „Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte“, dass Taiwans Krypto-Währungsbranche offiziell von der Pionier- und Erschließungsphase des „Westens“ in eine Ära der Compliance-Regulierung übergeht – und dass für Betreiber unausweichlich eine schmerzhafte Übergangsphase bevorsteht.

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