Bundesrichter weist präventive Klage eines Krypto-Entwicklers gegen Geldübermittlergesetze ab - Unchained

Ein Bundesrichter in Texas hat eine Klage des Krypto-Entwicklers Michael Lewellen abgewiesen, die vorsah, präventiv festzustellen, dass seine nichtverwahrende Spenden-Software nicht gegen bundesstaatliche Geldübermittlergesetze verstößt. Der leitende US-Bezirksrichter Reed O’Connor entschied am Mittwoch, dass Lewellen — ein Fellow der Krypto-Bürgerrechtsorganisation Coin Center — keinen glaubwürdigen Bedrohungsszenario für eine bevorstehende Strafverfolgung nachweisen konnte, was den Fall, hinter dem die Branche gestanden hatte, ins Wanken brachte.

Lewellen hatte auf die Verurteilungen des Tornado Cash-Mitbegründers Roman Storm und der Entwickler der Samourai Wallet verwiesen, um zu beweisen, dass Entwickler nichtverwahrender Werkzeuge echten rechtlichen Gefahren ausgesetzt sind. Doch der Richter zog eine klare Linie: Diese Fälle drehten sich um Geldwäsche, nicht nur um den Betrieb eines Geschäfts. Das Gericht stützte sich auch auf ein Memo des DOJ von 2025, in dem stellvertretender Generalstaatsanwalt Todd Blanche erklärte, dass Staatsanwälte Krypto-Tools wegen des Verhaltens ihrer Nutzer nicht ins Visier nehmen würden — ein Memo, das Lewellen als „keine echte rechtliche Sicherheit“ bezeichnete.


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Die Abweisung erfolgte ohne Präjudiz, was Lewellen die Möglichkeit lässt, die Klage erneut einzureichen. Doch das Urteil unterstreicht eine frustrierende rechtliche Unsicherheit für DeFi-Entwickler: Das Gericht lehnte es ab, zu klären, ob nichtverwahrende Software tatsächlich unter die Gesetze für Geldübermittler fällt, während es gleichzeitig ein widerrufbares DOJ-Memo heranzog, um zu argumentieren, dass die Bedrohung nicht ausreichend real ist, um eine Entscheidung zu treffen. Coin Centers Peter Van Valkenburgh und Lewellen drängen nun den Kongress, das Blockchain Regulatory Certainty Act von 2026 zu verabschieden, das im Januar von Senatorin Cynthia Lummis eingebracht wurde und Entwickler nichtverwahrender Dienste ausdrücklich von den Anforderungen an Geldübermittler ausnimmt.

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