Die chinesischen Behörden haben ihre Maßnahmen gegen Kryptowährungen erneut verschärft. Die Volksbank Chinas (Zentralbank) hat kürzlich gemeinsam mit der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, dem Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, der Finanzaufsichtsbehörde, der Börsenaufsicht und weiteren acht Abteilungen eine gemeinsame Mitteilung veröffentlicht: „Mitteilung über die weitere Prävention und Behandlung von Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen“. Darin wird nicht nur erneut bekräftigt, dass virtuelle Währungen keine gesetzliche Zahlungsmittel sind und entsprechende Geschäftsaktivitäten illegal im Finanzbereich sind, sondern erstmals auch die in den letzten Jahren populäre „Tokenisierung von Realweltvermögen (RWA)“ in den strengen Regulierungsrahmen aufgenommen. Gleichzeitig wird das alte Dokument von 2021 aufgehoben, was den Übergang zu einer strengeren Überwachung markiert.
Die Mitteilung stellt zunächst fest, dass virtuelle Währungen keinen rechtlichen Status gleichwertig zu gesetzlichen Zahlungsmitteln besitzen. Bitcoin, Ethereum, USDT und andere virtuelle Währungen zeichnen sich durch Merkmale aus, wie die Nichtausgabe durch eine Geldbehörde, die Nutzung von Verschlüsselungstechnologien und dezentralen Ledger-Systemen oder ähnlichen Technologien sowie die digitale Form. Sie besitzen keine gesetzliche Zahlungsmittelqualität, sollten und dürfen nicht als Zahlungsmittel im Markt zirkulieren.
Die Mitteilung erklärt, dass Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen als illegale Finanzaktivitäten gelten. Dazu zählen der Betrieb von Tauschgeschäften zwischen gesetzlichem und virtuellem Geld, der Austausch zwischen virtuellen Währungen, der Handel mit virtuellen Währungen als zentraler Gegenpartei, die Vermittlung von Informationen und Preisbildung bei virtuellen Währungstransaktionen, die Ausgabe von Token zur Kapitalbeschaffung sowie der Handel mit Finanzprodukten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen. Solche Aktivitäten werden als illegaler Verkauf von Token oder Wertpapieren, unerlaubte Emission von Wertpapieren, illegale Geschäfte im Bereich Wertpapiere und Derivate sowie illegale Kapitalbeschaffung eingestuft und strikt verboten, mit entschlossener Durchsetzung nach Recht und Gesetz.
Die Mitteilung legt fest, dass ausländische Organisationen und Einzelpersonen in keiner Form illegal virtuelle Währungsdienstleistungen im Inland anbieten dürfen. Zudem dürfen weder im Inland noch im Ausland ohne Genehmigung der zuständigen Behörden stabile Coins, die an den Renminbi gekoppelt sind, ausgegeben werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Mitteilung ist die strenge Kontrolle der in den letzten Jahren schnell aufkommenden „Tokenisierung von Realweltvermögen (RWA)“. Es wird klargestellt, dass jegliche RWA-Tokenisierung innerhalb Chinas sowie die Erbringung entsprechender Vermittlungs- und Informationstechnologiedienstleistungen als illegal gilt, einschließlich des unerlaubten Verkaufs von Token, der unerlaubten Emission von Wertpapieren, des illegalen Betriebs von Wertpapier- und Derivategeschäften sowie der illegalen Kapitalbeschaffung. Auch ausländische Organisationen und Einzelpersonen dürfen keine RWA-Tokenisierungsdienste illegal in China anbieten.
Ausgenommen sind RWA-Tokenisierungsaktivitäten, die von den zuständigen Behörden genehmigt wurden und auf bestimmten Finanzinfrastrukturen basieren. Für inländische Akteure, die im Ausland an RWA-Tokenisierungsaktivitäten teilnehmen, gelten strenge Vorgaben: Ohne Zustimmung und Registrierung bei den Behörden dürfen sie keine entsprechenden Geschäfte tätigen. Dabei werden zwei besonders zu überwachende Fälle hervorgehoben:
Es ist zu beachten, dass die China Securities Regulatory Commission gleichzeitig Leitlinien zur Regulierung der Ausgabe von Asset-Backed Securities (ABS) in Form von Token im Ausland veröffentlicht hat. Wenn die Cashflows aus inländischen Vermögenswerten oder Rechten zur Rückzahlung dienen, müssen bei der Ausgabe von Asset-Backed Securities im Ausland die Vorschriften für grenzüberschreitende Investitionen und Devisenverwaltung strikt eingehalten werden. Zudem ist eine vorherige Anmeldung bei der CSRC erforderlich, inklusive vollständiger Offenlegung der Vermögenswerte, Strukturen und des Token-Emissionsplans.
Auf operativer Ebene wird die chinesische Regierung eine interministerielle Kooperationsmechanismus aufbauen, der die Zentralbank, die Wertpapieraufsicht, die Polizei, die Cybersicherheitsbehörden und das Justizsystem integriert. Ziel ist es, die Online-Überwachung, die Verfolgung von Finanzströmen und die Sperrung von Plattformen zu verstärken. Finanz- und Zahlungsinstitute sind ausdrücklich untersagt, Konten für virtuelle Währungsaktivitäten zu eröffnen, Gelder zu transferieren oder Abrechnungen durchzuführen. Ebenso ist es verboten, Dienstleistungen wie Verwahrung, Abwicklung und Clearing für RWA-Tokenisierungsaktivitäten und verwandte Finanzprodukte anzubieten. Zudem wird die Risikoüberwachung verstärkt, und Hinweise auf illegale Aktivitäten sind umgehend an die zuständigen Behörden zu melden.
Weiterhin dürfen Unternehmen und Einzelunternehmen in ihrer Firmierung und ihrem Geschäftsumfang keine Begriffe wie „virtuelle Währung“, „virtuelles Asset“, „Kryptowährung“, „Kryptovermögen“, „Stablecoin“, „Realwelt-Asset-Tokenisierung“ oder „RWA“ verwenden.
Die Mitteilung erwähnt außerdem, dass die National Development and Reform Commission gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen die Maßnahmen gegen das „Mining“ von Kryptowährungen fortsetzen wird. Dabei sollen alle bestehenden Mining-Projekte überprüft und stillgelegt werden. Es ist strengstens verboten, neue Mining-Projekte zu starten oder Mining-Hardware im Inland zu verkaufen.
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